Förderung der Denkmalpflege - Richtlinie über die Vergabe von Sanierungszuschüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  83. Sitzung des Stadtrates, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Derzeit können nur private Eigentümer, deren Gebäude im Sanierungsgebiet der Städtebauförderung liegen, bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einen Zuschuss der Stadt Hilpoltstein erhalten. Von verschiedenen Seiten wurde der Wunsch geäußert, dass auch für Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden in den Ortsteilen von Seiten der Stadt ein Zuschuss gezahlt wird. Dazu wird eine Richtlinie erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe zukünftig auch für diese Gebäude ein Zuschuss gewährt werden kann und in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Richtlinie über die Vergabe von Sanierungszuschüssen Voruntersuchungen werden nicht bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Höhe der im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Investitionsförderung wird auf 40.000,- € festgelegt. Einzelmaßnahme werden mit höchstens 5.000 € bezuschusst, herausragende Objekte mit maximal 15.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Richtlinie über die Vergabe von Sanierungszuschüssen. Die Höhe der im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Investitionsförderung wird auf 20.000,- € festgelegt. Einzelmaßnahme werden mit höchstens 2.500 € bezuschusst, herausragende Objekte mit maximal 7.500 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Datenstand vom 02.04.2019 16:43 Uhr