Bebauungsplan Jahrsdorf 2: Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1. Sitzung des Stadtrates 07.05.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 21.11.2020 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Jahrsdorf 2 gefasst.

In weiteren Absprachen mit dem beauftragten Ingenieurbüro Klos aus Spalt und den betroffenen Fachstellen wurden weitere Arbeitsschritte vor der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB notwendig.

Vor Beginn der Auslegung wurde zunächst eine umfassende Prüfung des Baugrundes notwendig. Auch die unausweichliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde nach internen Absprachen mit der unteren Naturschutzbehörde und dem ausführenden Biologen in Auftrag gegeben und angefertigt. Diese ist auch Teil der Begründung des Bebauungsplans „Jahrsdorf 2“. Die konkrete Ausgleichsfläche (bisher in den beiliegenden Planunterlagen noch nicht enthalten und gelb hinterlegt) wird vor Bekanntmachung und Beginn der Auslegung in den Verfahrensunterlagen ergänzt.

In dieser Sitzung billigt der Stadtrat die vorgestellte Planung und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Klos zum Bebauungsplan Jahrsdorf 2. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB unter der Voraussetzung, dass in den Auslegungsunterlagen die konkrete Ausgleichsfläche der CEF Maßnahmen mit Flurnummer erläutert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2020 12:08 Uhr