Bauantrag Friedrich
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates, 18.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Eingang:
18.05.2020
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- Baubuch-Nr.:
053/2020 u. 054/2020
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Bauvorhaben:
Neubau einer Lagerhalle / Neubau einer Verkaufshalle
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Bauort: Daimlerstraße 19
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein
nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 152/1, 152/2
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Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8-2 „Kleine Erweiterung Gewerbegebiet Am Kränzleinsberg“
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Gebietsart nach BauNVO Gewerbe
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- abweichender Standort der Grundstückszufahrt - Errichtung von Stellplätzen sowie Fundamente für Fahnenmast/Werbeanlage – Verkürzung der Anbauverbotszone von 20 m auf 18 m innerhalb der Bauverbotszone
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem X Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
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Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauanträge wurde bereits im Zuge der Verwaltung erteilt. Für die Errichtung der Stellplätze und damit verbundene notwendige Verkürzung der Anbauverbotszone zur Staatsstraße um 2 Meter auf 18 Meter wurde seitens des Staatlichen Bauamts bereits Zustimmung signalisiert. Die Fundamente für die Fahnenmasten waren in dieser Genehmigung nicht enthalten, werden aber im Rahmen des Genehmigungsverfahrens noch abgeklärt.
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Datenstand vom 10.07.2020 08:34 Uhr