BA Nr. 103/2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Stadtrates, 10.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang:
24.08.2020
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Baubuch-Nr.:
103/2020
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Bauvorhaben:
Umbau Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus mit Teilabriss
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Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
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Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr
.
BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
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Aus Sicht der Verwaltung kann dem Teilabriss und dem Umbau zum Zweifamilienhaus zugestimmt werden. Der erforderliche Freiflächengestaltungsplan wurde mit eingereicht. Ausreichend Stellplätze können nachgewiesen werden. Von Seiten des Landratsamtes wurde grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert, eventuell notwendige gestalterische Änderungen können direkt zwischen dem Kreisbaumeister und den Bauherren abgestimmt werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.10.2020 14:44 Uhr