Baugebiet Lay 1 "Michelsfeld" - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Krisenausschusses, 28.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 30.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ beschlossen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann hierbei entfallen.
Das Konzept sieht im gesamten Geltungsbereich eine offene Bauweise vor, mit der Einschränkung, dass nur Einzel- und Doppelhäuser mit hohem Anteil an Grünflächen zulässig sind.
Zwischen der Stadt Hilpoltstein und den Vorhabensträger wird vor Satzungsbeschluss ein entsprechender städtebaulicher Vertrag mit Vorhabens- und Erschließungsplan geschlossen, in welchem verbindlich Art und Umfang der zulässigen Nutzung festgelegt werden.
Das vom Vorhabensträger beauftragte Ingenieurbüro Klos hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.
Datenstand vom 10.02.2021 17:09 Uhr