Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Durchführungsvertrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Stadtrates, 14.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.
Grundsätzlich soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Bereits im Vorfeld haben sich die Fa. Klingele und die Stadt Hilpoltstein darauf verständigt, trotz beschleunigtem Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 21.12.2020 bis 29.01.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 06.05.2021 vorgestellt sowie die Entwurfsplanung für die Öffentliche Auslegung gebilligt.
Die Öffentliche Auslegung erfolgt von 22.06.2021 bis 23.07.2021.
Zwischen der Stadt Hilpoltstein und den Vorhabensträger wird es erforderlich, vor Satzungsbeschluss einen entsprechenden Durchführungsvertrag mit Vorhabens- und Erschließungsplan zu schließen, in welchem verbindlich Art und Umfang der zulässigen Nutzung festgelegt werden soll.
Die Entwurfsfassung zum Durchführungsvertrag wird in der Sitzung erläutert.
Beschluss
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB mit dem Zusatz: „Die Firma Klingele verpflichtet sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme innerhalb von drei eine PV-Anlage zu errichten und zu betreiben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2021 14:58 Uhr