Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1" – Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 22. Sitzung des Stadtrates, 14.10.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 22. Sitzung des Stadtrates | 14.10.2021 | ö | beschliessend | 9.6 |
Sachverhalt
Ein ortsansässiger Privatinvestor aus Roth plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich vom Ortsteil Riedersdorf der Stadt Hilpoltstein.
Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 4,8 ha betragen und erstreckt sich auf das Flurstück mit der Flurnummer 272 der Gemarkung Lampersdorf.
Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.
Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1“nach § 12 BauGB für die Flurnummer 272 der Gemarkung Lampersdorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2021 14:58 Uhr