16. Änderung Flächennutzungsplan (Jahrsdorf) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Stadtrates, 09.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 08.10.2020 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Für die Neuausweisung des Baugebietes Jahrsdorf 2 im Norden des Ortsteils wurde im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom Planungsverband Region Nürnberg als Träger öffentlicher Belange die Flächenentwicklung bemängelt. Grundsätzlich sollen zunächst Potentiale der Innenentwicklung gefördert werden, welche in Jahrsdorf nicht vorhanden sind. Demnach ist eine Ausweisung neuer Bauflächen am Ortsrand naheliegend.
Um den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) nachzukommen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen und die entwickelbare Wohnbaufläche im Nordosten auszuweisen. Im Gegenzug ist die Wohnbaufläche auf Flurnummer 140, 149, 150 und Teilfläche 325 im Südosten aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.09.2021 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.10.2021 bis 23.11.2021.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.
Beschluss
Der Stadtrat stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.01.2022 15:11 Uhr