BA.-Nr. 110/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         04.10.2021

Baubuch-Nr.: 110/2021

Bauvorhaben:        Neubau von 4 Wohneinheiten
Bauort:        Rosenstraße 8
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        459/7
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein         ja        X nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar        X ja         nein
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Die geplante Wohnanlage fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die Forderungen der Stellplatzsatzung sind eingehalten. Es sind zwei Wohnungen mit weniger als 50qm und zwei Einheiten mit mehr als 50qm geplant, weshalb in Summe sechs Stellplätze nachzuweisen sind.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind allerdings Differenzen zur umgebenden Bebauung feststellbar. Das beantragte Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht ein. Städtebaulich sollte auf die Verbindung zwischen dem Kopfgebäude und dem Kubus auf der straßenabgewandten Seite eingegangen werden, wodurch sich auch die Grund- und Geschossflächenzahl senken.
Es wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Datenstand vom 17.11.2021 08:41 Uhr