BA.-Nr. 110/2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 04.10.2021
|
Baubuch-Nr.: 110/2021
|
Bauvorhaben: Neubau von 4 Wohneinheiten
|
|
Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 459/7
|
Gemarkung: Hilpoltstein
|
Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
|
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja X nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar X ja nein
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
|
Die geplante Wohnanlage fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die Forderungen der Stellplatzsatzung sind eingehalten. Es sind zwei Wohnungen mit weniger als 50qm und zwei Einheiten mit mehr als 50qm geplant, weshalb in Summe sechs Stellplätze nachzuweisen sind.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind allerdings Differenzen zur umgebenden Bebauung feststellbar. Das beantragte Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht ein. Städtebaulich sollte auf die Verbindung zwischen dem Kopfgebäude und dem Kubus auf der straßenabgewandten Seite eingegangen werden, wodurch sich auch die Grund- und Geschossflächenzahl senken.
Es wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
|
Datenstand vom 17.11.2021 08:41 Uhr