Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 32 "Teilfläche Jörg-von-Leonrod -Straße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 21.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße“ beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Jörg-von-Leonrod-Straße im Norden sowie der Sank-Jakob-Straße im Süden. Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 494/5, 493/6, 495, 496 der Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,4 ha (3.550 m²).
Grundsätzlich soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Bereits im Vorfeld haben sich das beauftragte Büro Christofori & Partner und die Stadt Hilpoltstein darauf verständigt, trotz beschleunigtem Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Die Durchführung der frühzeitigen Auslegung wurde in der Sitzung am 09.12.2021 beschlossen.
Die während der Auslegungsfrist von 25.01.2022 bis 25.02.2022 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. Weiterhin wird die entsprechend angepasste Entwurfsplanung vom Planungsbüro Christofori & Partner vorgestellt.
Beschluss
Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung wird für die öffentliche Beteiligung und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2022 16:04 Uhr