Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 45 "Nördlich der Freystädter Straße" - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Stadtrates, 17.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat sich dafür ausgesprochen, vorrangig die vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten zu aktivieren und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen anzuwenden. Die Stadt Hilpoltstein möchte primär im Kernort Hilpoltstein nachverdichten und unbeplante Innenbereiche überplanen bzw. beplante Bereiche aktualisieren.
Das beauftragte Büro TB Markert hat zwischenzeitlich Datenerhebungen durchgeführt und Analysen erstellt.
Für einen bereits voruntersuchten Teilbereich des Stadtgebietes wurden zwischenzeitlich Planungsentwürfe eines einfachen Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 3 BauGB erstellt, welcher nun in einem Bauleitplanverfahren aufgestellt werden soll.
Ziel der Planung ist es, die bauliche Entwicklung im Gebiet in geordnete und landschaftsverträgliche Bahnen zu lenken. Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Rahmenbedingungen
für eine sinnvolle und nachhaltige bauliche Entwicklung geschaffen werden.
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Freystädter Straße“ sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Steuerung der Nachverdichtung sowie Begrenzung der Versiegelung im Plangebiet
- Förderung der ökologischen Durchgängigkeit
- Geordnete Bebauung von Baulücken
- Förderung einer verträglichen Innenentwicklung (Verträgliches Nutzungsmaß und
Baustrukturen)
Hierzu werden relevante und wirksame Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung gefasst. Einer Steuerung für die Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung, Verkehrsflächen sowie die Festlegung überbaubarer Flächen ist nicht erforderlich, sie sollen sich weiterhin nach § 34 BauGB bemessen.
Der Bebauungsplan wird daher als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt, jedoch im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den angefügten Lageplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
Datenstand vom 29.08.2023 16:39 Uhr