Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Stadtrates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Am Wochenende des 16./17. September 2023 wird nach 11 Jahren wieder eine Leistungsschau in den Gewerbegebieten Hilpoltstein und Sindersdorf stattfinden. Die Organisation dieser Veranstaltung läuft auf Hochtouren. Der Vorstand vom PlusPol in enger Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt befindet sich fast auf der Zielgeraden.

In diesem Zusammenhang soll dem Einzelhandel am Sonntag die Möglichkeit gegeben werden, nicht nur die Türen zu öffnen, sondern auch verkaufen zu können.
Städte und Gemeinden dürfen nur anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr die Öffnung von Geschäften für jeweils höchstens fünf Stunden zulassen.
Welche Termine es genau sind wird durch die städtische Verordnung geregelt. 
Nachdem im Jahre 2023 der 1. Advent in den Dezember fällt, wird es am Weihnachtsmarkt keinen verkaufsoffenen Sonntag geben, so dass der 4. verkaufsoffene Sonntag auf den Sonntag der Leistungsschau gelegt werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2023 09:54 Uhr