BA Nr. 004/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:         23.01.2023

Baubuch-Nr.: 004/2023

Bauvorhaben:        Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Carports
Bauort:        Lohbachstraße 19
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        539/6
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans, für den die Aufstellung beschlossen ist: 
Nr. 33 / „Lohbach/ Freystädter Straße“
Gebietsart nach BauNVO

WA
Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB?         ja        X nein
Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen                        X ja         nein
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine
Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei)                 ja        X nein
Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen
werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB)                                                X ja         nein
Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt                 ja        X nein
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans; die Erschließung ist gesichert. Damit das Vorhaben vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden kann ist es notwendig, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennen.
Außerdem liegt das Vorhaben noch im Geltungsbereich einer Veränderungssperre. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, da keine öffentlichen Belange gegen die Planung sprechen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen. 

Datenstand vom 06.02.2023 16:12 Uhr