Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Heizungsarbeiten im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen wurden zusätzliche Arbeiten für den künftigen Erweiterungsanbau an die Kindertagesstätte notwendig. Die Vorbereitungen bzw. Vorinstallationen zum Gewerk Heizungsarbeiten wurden durch die beauftragte Fachfirma des Neubaus übernommen um eine termingerechte Materialbestellung und einen damit verbundenen zeitnahen Einbau sicherzustellen.
Der Zusatzauftrag umfasst zum einen die Fernwärmeleitungen selbst in Höhe von 24.172,99 € sowie Zubehörlieferungen zur Fernwärmeleitung (Mauerdurchführungen einschließlich Kernbohrungen, Übergangskappen, etc.) in Höhe von 3.089,38 €.
Dieser Auftrag wurde von Bürgermeister Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO übertragen.
Der Auftrag in Höhe von 27.262,37 € brutto wurde in Form einer Nachtragsvereinbarung an die Firma Siegel GmbH aus Münchberg vergeben.
Datenstand vom 20.07.2023 12:12 Uhr