Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 30.10.2023
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Baubuch-Nr.: 085-, 086-, 087-, 088/2023
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Bauvorhaben: Neubau einer Doppelhaushälfte
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Bauort: Flurstraße
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 533/8
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans, für den die Aufstellung beschlossen ist:
Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“
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WA
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Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB? ja X nein
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Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen X ja nein
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Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine
Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei) ja X nein
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Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen
werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB) X ja nein
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Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt ja X nein
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Es handelt sich um vier Bauanträge über jeweils eine Doppelhaushälfte, also insgesamt zwei Doppelhäuser, die auf dem Grundstück Fl.Nr. 533/8, Gem. Hilpoltstein, errichtet werden sollen. Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans; die Erschließung ist gesichert. Damit das Vorhaben vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden kann ist es notwendig, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennen.
Außerdem liegt das Vorhaben noch im Geltungsbereich einer Veränderungssperre. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, da keine öffentlichen Belange gegen die Planung sprechen.
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Beschluss 1
Für den Bauantrag Nr. 085/2023 (DHH 1) wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Für den Bauantrag Nr. 086/2023 (DHH 2) wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 3
Für den Bauantrag Nr. 087/2023 (DHH 3) wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 4
Für den Bauantrag Nr. 088/2023 (DHH 4) wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2023 07:33 Uhr