10. Änderung des Flächennutzungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 25.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt westlich des Gemeindeteils Lay in einem Teilbereich entlang der Autobahn A9, östlich der Fahrbahn in einem 110m breiten Streifen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. §8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit der Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay", der im Parallelverfahren (§8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Im Zuge der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gleichzeitig verschiedene redaktionelle Änderungen/Anpassungen, welche das Gemeindegebiet Hilpoltstein betreffen, mit durchgeführt. Die gesamten Änderungen werden in einem Verfahren (10. Änderung FNP) zusammengefasst.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan i.S.d. §2 Abs.1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2015 17:05 Uhr