3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Billigung der Planung für die Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Stadtrates, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 01.02.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ beschlossen.

Im Zuge eines Änderungsverfahrens soll der bestehende Bebauungsplan überarbeitet und weiterentwickelt werden. Hierbei können unter anderem die städtebaulichen Gesamtentwicklungsziele der Stadt weiterhin gesichert werden, gleichzeitig aber auch eine verträgliche Nachverdichtung und Umnutzung im Bestand ermöglicht werden. Parallel kann zudem ein Beitrag zum Flächensparen geleistet werden.

Insgesamt sollte mit einer Änderung des Planungsrechtes eine Gesamtüberarbeitung erfolgen. D.h. es sollte eine selbstständige Änderung durchgeführt werden und das bestehende Planungsrecht allgemein außer Kraft setzen.

Bestandsnutzungen sind, soweit keine genehmigungsrechtlich relevanten Veränderungen erfolgen, von der Änderung des Planungsrechtes nicht betroffen.

Folgende Festsetzungen sind im Allgemeinen anzupassen:
  • Zulässige Vollgeschossanzahl einheitlich auf II Vollgeschosse
  • Anpassung der GFZ auf einheitlich 0,8
  • Neue Festsetzungen über die zulässigen Gebäudehöhen durch Trauf- und Firsthöhen
  • Baufenster werden an die faktischen Grundstücksteilungen angepasst
  • Neue Festsetzung bzgl. Maßgaben zur Minderung der Folgen des Klimawandels
  • Neue Festsetzung bzgl. der Auswirkungen von Starkregenereignissen 
  • Örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen werden weiterentwickelt

Das beauftragte Planungsbüro Christofori und Partner aus Heilsbronn hat die Entwurfsplanung erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Vorentwurfsplanung des Büro Christofori & Partner zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ der Stadt Hilpoltstein für die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2024 10:16 Uhr