In Bayern gibt es derzeit 24 Hospize für Erwachsene mit insgesamt 267 stationären Plätzen sowie drei teilstationäre Tageshospize für Erwachsene mit insgesamt 20 Plätzen.
Nach jahrelangen gemeinsamen Bemühungen der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie deren Hospizvereine, ist es gelungen, die „verbindliche Inaussichtstellung für die Errichtung und den Betrieb eines stationären Hospizes“ mit einer entsprechenden Kostenzusage von den Krankenkassen zu erhalten.
Das Bayerische Rote Kreuz - Kreisverband Südfranken - hat sich bereit erklärt, die hierzu notwendige Immobilie in eigener Regie und auf eigene Rechnung zu errichten. Dafür konnte ein Grundstück am Südufer des großen Brombachsees gefunden und die Bauplanung vorangetrieben werden.
Der fortlaufende Betrieb des Hospizes wird durch einen eigens gegründeten Träger in Form einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH in Gründung) erfolgen. Als Gesellschafter werden das BRK Südfranken sowie die beiden Hospizvereine der Landkreise Roth und Weißenburg und Gunzenhausen beteiligt sein.
Finanzierung eines stationären Hospizes:
Der Gesetzgeber schreibt für ein stationäres Hospiz vor, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf. Die Krankenkassen erstatten max. 95% der Kosten über Tagespauschalen. 5% des Pflegesatzes muss vom Träger (über die Einwerbung von Spenden) erbracht werden. Der Hospizgast bzw. seine Familie muss keinen Eigenanteil aufbringen.
Um sicherzustellen, dass eine Sterbebegleitung niemals kommerziellen Interessen unterliegt, haben der Gesetzgeber und die Sozialversicherungsträger dem Hospizbetreiber zwingend einen zu akzeptierenden Jahresfehlbetrag aufgegeben.
Zusätzlich werden auch nicht alle Hilfsmittel und Therapiekosten von den Krankenkassen erstattet. Eine weitere Unterdeckung ergibt sich in der Anlaufphase des Hospizes – verursacht durch die vor der Betriebsaufnahme bereits anfallenden Personalkosten und die im ersten Jahr zu erwartende geringere durchschnittliche Belegung.
Aufgrund der aktuellen Vergleichswerte bereits im Betrieb befindlicher Hospize ist bei einem
8-Betten-Hospiz mit einem jährlichen Defizit von 200.000 – 250.000 EUR zu rechnen.
Die Landräte der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen haben zur finanziellen Unterstützung des fortlaufenden Betriebs des Hospizes die Gründung eines eigenen Fördervereins als gute Möglichkeit zur Sicherung des Betriebskostendefizits angesehen.
Aufgabe des noch zu gründeten „Fördervereins Hospiz am Brombachsee“ wird es sein, mit seinen Mitgliedsbeiträgen den Betrieb des Hospizes am Brombachsee sowie die dazugehörigen ehrenamtlichen Aufgaben der Hospizvereine finanziell zu unterstützen und den Betrieb damit abzusichern.
Im Zuge der Gründung des Fördervereins wird angestrebt, möglichst alle Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte und Gemeinden) im „Einzugsbereich“ des Hospizes zu gewinnen. Eine Mitgliedschaft von privaten und juristischen Personen (insbes. auch Unternehmen) als Fördervereinsmitglieder ist ebenfalls angedacht.
Der Förderverein ist vollkommen autark in der Entscheidung, welche Mittel zu welchem Zweck an die gGmbH weitergeleitet werden. Eine Mitgliedschaft oder Einflussmöglichkeit der Gesellschafter der gGmbH ist vertraglich ausgeschlossen, ebenso wie jegliche Entnahme zu sachfremden Zwecken.
Finanzielle Beteiligung
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge der Mitglieder des Fördervereins soll ergänzend zur Vereinssatzung in einer gesonderten Beitragsordnung festgelegt werden. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages der Landkreise und Kommunen (Mindestbeitrag) soll sich dabei an der jeweiligen Einwohnerzahl orientieren. Die Höhe des Beitrags für die kommunalen Gebietskörperschaften soll jeweils 0,50 € pro Einwohner betragen.
Für die die Stadt Hilpoltstein würde der Mitgliedsbeitrag aufgrund der aktuellen Einwohnerzahl von 13.916 (Stand: 30.09.2023) derzeit 6.958,- € pro Jahr betragen
Die Landräte der beiden Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen bitten die kreisangehörigen Gemeinden, in ihren Gremien über den Beitritt zum Förderverein „Förderverein Hospiz am Brombachsee e. V.“ zu beraten und durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen. Damit kann der gGmbH als zukünftigem Träger die notwendige finanzielle Sicherheit zur Umsetzung des Projekts gegeben werden.