BA Nr. 068/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
78. Sitzung des Stadtrates, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 17.07.2024
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Baubuch-Nr.: 068/2024
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Bauvorhaben: Neubau einer Sportstätte mit Umkleiden und Gymnastikräumen
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Bauort: Meckenhausen F 31
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 334/0
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Gemarkung: Meckenhausen
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, entspricht aber der Zweckbestimmung, welche im Flächennutzungsplan vorgesehen ist. Laut Stellplatzberechnung sind ausreichend Kfz- sowie Fahrradstellplätze nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2024 16:03 Uhr