Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
Daten angezeigt aus Sitzung: 84. Sitzung des Stadtrates, 05.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 84. Sitzung des Stadtrates | 05.12.2024 | ö | beschliessend | 8 |
Sachverhalt
Aufgrund der Grundsteuerreform verlieren die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d. h. zum 1.1.2025, automatisch ihre Geltung (vgl. § 25 Abs. 2 GrStG). Laut dem Bayerischen Gemeindetag sollen die ab dem 1. Januar 2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festgelegt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3
Datenstand vom 13.01.2025 14:30 Uhr