BA Nr. 082/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 26.07.2024
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Baubuch-Nr.: 082/2024
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Bauvorhaben: Neubau einer Pultdachhalle
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Bauort: Jahrsdorf D
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 260/0
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Gemarkung: Jahrsdorf
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Es handelt sich um ein gewerbliches Vorhaben im Außenbereich. Dieses war im Jahr 2012 bereits als Antrag auf Vorbescheid im Bauausschuss behandelt und vom Landratsamt Roth positiv verbeschieden worden. Die Genehmigung des Vorbescheides hat mittlerweile ihre Gültigkeit verloren, somit ist neu über den Antrag zu entscheiden. Da sich die Ausgangssituation mittlerweile verändert hat, erfolgt eine erneute Behandlung im Bauausschuss. Das Baugrundstück grenzt an die Fläche Fl.Nr. 259, welche für eine spätere Erweiterung des Baugebiets Jahrsdorf Nr. 2 vorgemerkt ist. Die Nähe des Vorhabens zum im Baugebiet entstehenden Allgemeinen Wohngebiet könnte in der Zukunft zu immissionsschutzrechtlichen Problemen führen. Zudem widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (landschaftsprägende Grünfläche).
Ein Wohnbauvorhaben auf dem gegenüberliegenden Grundstück ist aktuell in Bearbeitung und wird aller Voraussicht nach von der Baugenehmigungsbehörde abgelehnt werden, da es eine räumliche Ausdehnung in den Außenbereich darstellt und nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Die Ortsabrundung wird an den Vorhaben D 10/ D 11 festgemacht. Auch für dieses Vorhaben gab es einen positiven Vorbescheid, welcher inzwischen nicht mehr gültig ist.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 10:13 Uhr