BVA 098/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 24.09.2024
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Baubuch-Nr.: 098/2024
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Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Garage
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 532/0
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig ja nein X formloser Antrag isolierte Abweichung
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Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB? 0 ja X nein
Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen X ja 0 nein
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine
Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei) 0 ja X nein(erst beim Bauantrag notwendig)
Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen
werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB) X ja 0 nein
Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt 0 ja X nein
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen sowie die Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Ausnahme von der Veränderungssperre
wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 10:14 Uhr