AV Nr. 096/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 05.09.2024
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Baubuch-Nr.: 096/2024
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Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
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Haus-Nr. erteilt: ja nein nicht erforderlich
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Bauantrag vollständig ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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X ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
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das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem X Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Abklärung, ob eine Privilegierung als Betriebsleiterwohnhaus vorliegt, steht noch aus.
Auch sind immissionsschutzrechtliche Belange bzgl. der angrenzenden Landwirtschaft zu klären.
Die anfallenden Erschließungskosten sind von den Antragstellern zu tragen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 10:14 Uhr