AV 102/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 17.10.2024
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Baubuch-Nr.: 102/2024
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Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
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Bauort: Oberrödel
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 650/0
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Gemarkung: Tiefenbach
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche / gemischte Baufläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung (auf eigene Kosten) eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem momentan noch nicht gesichert Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die zu bebauende Fläche ist im Flächennutzungsplan teilweise als Mischgebiet und teilweise als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Problematisch könnte die Nähe zur westlich angrenzenden Landwirtschaft sein. Die immissionsschutzrechtliche Situation wird durch die Fachstelle des Landratsamtes geprüft.
Die Erschließung ist momentan noch nicht gesichert und hat auf Kosten des Antragstellers zu erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Kosten für die Erschließung des Baugrundstückes hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 10:19 Uhr