Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Stadtrates, 08.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Tourismus hat in seiner Sitzung den Beschluss gefasst, dass zukünftig neben den Übungsleitern auch Jugendleiter in die jährliche Vereinsförderung einbezogen werden. Als Nachweis für die Qualifikation als Jugendleiter gilt der Juleica-Ausweis.

Der bisher gültige Höchstbetrag für die Vereinsförderung in Höhe von 45.000 Euro soll weiterhin gelten. Für die zusätzliche Förderung der Jugendleiter sollen die in der Vergangenheit nicht ausgeschöpften Fördermittel in Höhe von ca. 3.000 bis 4.000 Euro verwendet werden.

Die Richtlinien zur Vereinsförderung werden wie folgt ergänzt:

Variante 1:
§9a Jugendleiterzuschuss

Alle Vereine der Stadt Hilpoltstein erhalten auf Antrag jährlich einmal einen Jugendleiterzuschuss nach folgender Regelung:

?        Anzahl Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (bis 26 Jahre) x Faktor 10,
?        Anzahl Jugendleiter mit Schulungsnachweis x Faktor 650

Als Schulungsnachweis gilt die Kopie der gültigen Juleica-Ausweise der aktiven Jugendleiter.

Eine Doppelförderung einzelner Personen ist nicht möglich (Übungsleiterschein und Juleica).

Der Gesamtbetrag der Vereinsförderung beträgt 45.000 Euro.


Variante 2:
§9a Jugendleiterzuschuss

Alle Vereine der Stadt Hilpoltstein erhalten auf Antrag jährlich einmal einen Jugendleiterzuschuss nach folgender Regelung:

Als Schulungsnachweis gilt die Kopie der gültigen Juleica-Ausweise der aktiven Jugendleiter.

Eine Doppelförderung einzelner Personen ist nicht möglich (Übungsleiterschein und Juleica).

Der Förderbetrag pro Juleica-Inhaber wird wie folgt berechnet:
Gesamtbetrag des Übungsleiterzuschusses (20.000 Euro) geteilt durch Anzahl der Übungsleiter.

Beschluss

Die Richtlinien zur Vereinsförderung werden um den § 9a Variante 2 ergänzt.
In § 9 der Richtlinien wird die in Klammern gesetzte Aufzählung der Sportvereine gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.02.2017 16:26 Uhr