Bebauungsplan Heuberg 4 für das Gebiet "Lochmühle" - Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 13.09.2006 und Billigung der überarbeiteten Entwurfsplanung für die erneute Auslegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Stadtrates, 26.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 13.09.2006 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Heuberg 4 „Lochmühle“ gefasst. Aus welchen Gründen auch immer wurde dieser Satzungsbeschluss nicht bekanntgemacht und der Bebauungsplan erlangte keine Rechtskraft.
Da sich zwischenzeitlich die Anforderungen im Bauleitplanverfahren erheblich geändert haben, der Bebauungsplan aber trotzdem seine Rechtskraft erlangen kann, mussten die Unterlagen entsprechend überarbeitet und angepasst werden. Mit dieser Aufgabe wurde das Ing. Büro Ermisch & Partner beauftragt.
Aufgrund der großen Zeitspanne war es erforderlich, sowohl das Planblatt neu zu erstellen als auch die Satzung mit Begründung umfassend zu überarbeiten. Um den geänderten Anforderungen im Bauleitplanverfahren gerecht zu werden, wurde in Abstimmung mit dem LRA Roth auch der Immissionsschutz aktualisiert und ergänzend dazu noch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
Die entsprechend überarbeiteten Planunterlagen mit den erforderlichen Ergänzungen werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Beschluss
Der Satzungsbeschluss vom 13.09.2006 über den Bebauungsplan Heuberg 4 für das Gebiet „Lochmühle“ der Stadt Hilpoltstein wird aufgehoben. Die überarbeiteten Planunterlagen mit den erforderlichen Ergänzungen werden gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.02.2017 10:07 Uhr