Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim"
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Stadtrates, 18.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die SÜDWERK Projektgesellschaft aus Burgkunstadt plant den Betrieb einer Photovoltaikanlage in Pierheim. Die PV-Anlage soll auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 201 der Gemarkung Pierheim errichtet werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag.
Um das Vorhaben durchführen zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln und § 8 Abs. 3 BauGB besagt, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der FNP geändert werden kann (Parallelverfahren).
Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d.
§ 11 BauGB gesondert geregelt.
Datenstand vom 23.06.2017 08:18 Uhr