Ausschreibung des Strombezug 2020-2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Stadtrates, 11.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 63. Sitzung des Stadtrates 11.01.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Stromausschreibung Lieferjahre 2020 bis 2022

Die Stromlieferverträge mit den zwei Stromlieferanten E.ON Energie Deutschland GmbH (65 Anlagen Straßenbeleuchtung und 6 RLM Anlagen) und Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung & Co. KG (100 Anlagen Standardlastprofil) sind gültig seit 01.01.2017 und enden zum 31.12.2019. Da der Stromverbrauch aller städtischen Abnahmestellen den Schwellenwert von ca. 500.000 kWh/Jahr übersteigt, muss eine europaweite Ausschreibung des Strombezuges erfolgen. Zur Verfahrenserleichterung und zur Zeitersparnis bei der Organisation  der Strombündelausschreibung wurde in 2015 ein unbefristeter Dienstleistungsvertrag mit der Firma Kubus Kommunalberatung und Service GmbH abgeschlossen für die letzte Ausschreibung der Lieferjahre 2017 bis 2019. Bereits in 2015 hat man entschieden, „es soll Ökostrom beschafft“ werden. 

Die Teilnehmer haben bei der kommenden Ausschreibung der Lieferjahre 2020 bis 2022 für Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen 100% Ökostrom ohne oder mit Neuanlagenquote.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom

Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca +0,0 bis 0,3 ct/kWh
Ohne Neuanlagenquote kann der Strom rechnerisch aus Jahrzehnte alten Wasserkraftwerken stammen, er kommt aus Bestandsanlagen, die wirtschaftlich abgeschrieben sind und wird mit dem Aufpreis „Ökostrom“ verkauft. Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH nähert sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom an. Die Bieterbeteiligung der Lieferanten ist hoch, die Nachfrage war bisher hoch.


Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. +0,5 bis 1 ct/kWh
Nur Ökostrom mit Neuanlagenquote kommt zu einem festgelegten Teil aus Kraftwerken, die erst vor kurzem errichtet worden sind. Das Umweltbundesamt empfiehlt je nach Kraftwerkstyp ein Alter zwischen vier und sechs Jahren; damit soll der Ausbau der regenerativen Energien vorangetrieben werden. Neuanlagen sind zu 99,9% keine deutschen Unternehmen; aus wirtschaftlichen Gründen gehen alle hier gebauten Anlagen in die EEG Förderung, durch die Vergütung wird der Strom zu „Graustrom“ und steht als „Grünstrom“ für Verkaufszwecke nicht mehr zur Verfügung. Ökostrom kommt generell nicht aus Deutschland, es handelt sich hierbei um Ökologie aus dem skandinavischen Raum; dies ist bei einer europaweiten Ausschreibung ganz normal, es soll auch bewusst keine Einschränkungen geben. Laut der KUBUS GmbH lag bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor; ursächlich dafür ist, dass bisher wenige Kommunen Ökostrom mit Neuanlagenquote gefordert haben.


Beispiel Mehrkosten von 0,5ct/kWh würden bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 500.000 kWh pro Jahr zu reinen Energiemehrkosten von 2.500,00 € pro Jahr führen.


Die leistungsgemessenen Anlagen (RLM), die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Anlagen Standardlastprofil werden in einem jeweiligen Speziallos ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggfs. mehrere Stromlieferanten).

Beschluss

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2020 bis 2022 Ökostrom mit Neuanlagenquote bezogen werden.

Die Ausschreibung soll im jeweiligen Speziallos zur besseren Preisfindung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Datenstand vom 30.01.2018 14:16 Uhr