13. Änderung des Flächennutzungsplans (Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim) - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und die Unterrichtung der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Stadtrates, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 01.06.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“ beschlossen. Die PV-Anlage soll auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 201 der Gemarkung Pierheim errichtet werden.
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Um hier die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist der FNP entsprechend zu ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig mit der Änderung des FNP (Parallelverfahren).
Die bereits durch den Investor in Auftrag gegebene Entwurfsplanung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgestellte Entwurfsplanung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bebauungsplan Nr. 28 (Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim) für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2018 16:23 Uhr