Antrag der CSU-Fraktion zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Ortsumgehung im Osten der Kernstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates, 26.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Die Fraktion der CSU hat am 22.03.2018 folgenden Antrag an den Stadtrat gestellt:

Die Fraktion der CSU im Stadtrat Hilpoltstein beantragt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Ortsumgehung im Osten der Kernstadt in Auftrag zu geben.

Für eine Verbindung gibt es unserer Meinung nach zwei mögliche Trassen:
  1. von der Kreuzung Solar/Grauwinkl in Richtung Schleuse bei Altenhofen, und weiter zur Straße von Mörlach nach Hilpoltstein. Danach eine Trasse zur Straße von Hilpoltstein nach Allersberg bis zu Einmündung vor oder nach Heuberg.
  2. von der Kreuzung Jahrsdorf/Weinsfeld, parallel zur ICE-Trasse bis zur Straße von Mörlach nach Hilpoltstein. Fortsetzung wie Vorschlag 1.

Begründung: Mit einer neuen Verbindung würde ein großer Teil des Verkehrs, aus dem Osten kommend, an der Kernstadt Hilpoltstein vorbei geleitet. Es würde sich eine deutliche Entlastung für Solar und Hilpoltstein ergeben.


Ergänzung zur Sitzung vom 26.07.2018: 

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 26.04.2018 von der CSU-Fraktion einstweilen zurückgezogen. Die Vorschläge sollten mit den zuständigen Behörden erörtert werden. Bürgermeister Mahl berichtet über die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes.

Die Themen (Ost-)Umfahrung Hilpoltstein und eine mögliche staatliche Förderung wurden beim Staatl. Bauamt Nürnberg vorgetragen. Sowohl das Staatl. Bauamt als auch die Regierung von Mittelfranken haben sich (gleichlautend) wie folgt geäußert:

1. Der Neubau von Staatsstraßen durch den Freistaat Bayern ist nur möglich, wenn eine solche Maßnahme im sog. Ausbauplan geführt ist. Der derzeit gültige Ausbauplan stammt aus dem Jahr 2011 und hat eine Laufzeit bis 2020/2025. in diesem Zeitraum sollen die Maßnahmen der ersten Dringlichkeit (bis 2020) realisiert werden, die Projekte der ersten Dringlichkeit Reserve bis 2025. Wann der derzeitige Ausbauplan fortgeschrieben wird, ist nicht bekannt.
Nachdem im aktuellen Ausbauplan keine Ortsumfahrung Hilpoltstein enthalten ist, ist zur Realisierung einer Staatsstraßen-Umgehung von Hilpoltstein eine Aufnahme in einen zukünftigen Ausbauplan erforderlich. Bei der Aufnahme würde ein solches Projekt unter anderem einer Nutzen-Kosten-Analyse, einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie einer Raumwirksamkeitsanalyse unterzogen werden.

Unabhängig der sachlichen Bewertung eines solchen Projektes muss auch die gesetzliche Vorgabe berücksichtigt werden. Gem. Art 3 BayStrWG sind Staatsstraßen für den Durchgangsverkehr bestimmt. Der Bau einer Ortsumfahrung muss daher nachvollziehbar eine Entlastung des bisherigen Staatstraßennetzes bringen. Daher ist vorab eine verkehrliche Untersuchung unabdingbar, um eine Verlegung des Durchgangsverkehrs auf eine Umfahrung darzustellen.
Aus derzeitiger Sicht sieht das Staatl. Bauamt Nürnberg keine Notwendigkeit für eine östliche Umfahrung von Hilpoltstein als Staatsstraße. Der überörtliche Verkehr hat mit der BAB 9 eine leistungsfähige Umfahrung. Sollte eine Umfahrung weiterhin von der Stadt Hilpoltstein gewünscht werden, ist deren Notwendigkeit anhand einer verkehrlichen Studie zu belegen.

2. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der staatlichen Förderung beim Bau von Ortsumfahrungen bzw. Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen nach Art 13f BayFAG oder Art. 2 BayGVFG. Eine verbindliche Aussage zur Fördermöglichkeit nach Art. 13f BayFAG oder Art. 2 BayGVFG ist derzeit nicht möglich. In beiden Fällen ist es notwendig, die vorhandenen Verkehrsbeziehungen zu untersuchen, damit Aussagen über mögliche Verkehrsentlastungen für einzelne Varianten getroffen werden können. Weitergehende Überlegungen, wie z.B. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie sollten erst auf Grundlage einer Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden, so dass ggfs. verkehrlich „ineffiziente“ Trassenvarianten frühzeitig ausgeschlossen werden können.

Zusammenfassung:
„Unabhängig von einer Ost-Umfahrung gilt grundsätzlich für alle möglichen Umfahrungen, dass im Vorfeld eine Untersuchung der vorhandenen Verkehrsbeziehungen stattfinden muss. Ansonsten können keine Aussagen über mögliche Verkehrsverlagerungen/-entlastungen und letztlich über mögliche staatliche Förderungen (Art.  13 f BayFAG, Art. 2 BayGVFG, …..) getroffen werden.“

Datenstand vom 16.11.2018 09:45 Uhr