Durchführungsvertrag zum Bauleitplanverfahren - Bebauungsplan Nr. 30 "Freiflächenphotovoltaikanlage Mörlach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  89. Sitzung des Stadtrates, 11.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 89. Sitzung des Stadtrates 11.07.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Firma Anumar GmbH hat bei der Stadt Hilpoltstein bezüglich der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Fläche Fl.Nr. 499 (Gemarkung Mörlach) angefragt.
Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde am 10.01.2019 gefasst.

Bei dem Bebauungsplan Nr.30 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach“ handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB ermöglicht eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und privaten Investoren. Mit diesem Bebauungsplan kann die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn die Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage sind.
Weiterhin verpflichten sich der Vorhabenträger zur Durchführung der erforderlichen städtebaulichen Planung sowie die Errichtung des dargestellten privaten Bauvorhabens einschließlich aller notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist. Auch das Tragen der ganzen oder anteiligen Planungs- und Erschließungskosten wir durch den Durchführungsvertrag geregelt.

Nach dem Beschluss über den Vertragsentwurf in dieser Sitzung soll in der Sitzung am 12.09.2019 die Planung für die Freiflächen-Photovoltaikanlage als Satzung beschlossen und danach bekanntgemacht werden.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2019 08:12 Uhr