AV Schuster
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 19.05.2020
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Baubuch-Nr.: 077/2020
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Bauvorhaben: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Satteldach
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Bauort: Bahnhofstraße 25/27
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 840
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Teilbereiche Adalbert-Stifter-Straße und Bahnhofstraße“
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Gebietsart nach BauNVO Mischgebiet
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Der Antragssteller beabsichtigt die Abtrennung von zwei Grundstücken im Süden der Fl.Nr. 840, Gemarkung Hilpoltstein, und Bebauung mit jeweils einem Einfamilienhaus. Die Zufahrt soll von Süden über die Adalbert-Stifter-Straße erfolgen. Das bestehende Betriebsleiterwohnhaus/ Hausmeisterwohnhaus soll abgerissen werden. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14, welcher ein Mischgebiet ausweist. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Roth besteht bei Genehmigung der Vorhaben die Gefahr, dass der Gebietscharakter vom Mischgebiet zum Wohngebiet kippt, was immissionsschutzrechtliche Probleme für die Fa. Stahl nach sich ziehen könnte. Das genaue Verhältnis von Wohnbaufläche zu Gewerbefläche muss aber noch ermittelt werden. Für eine Realisierung der beantragten Bebauung wären vermutlich eine Bebauungsplanänderung und ein erneutes imissionsschutzrechtliches Gutachten aufgrund der Nähe zum Betrieb Stahl erforderlich. Eventuell wäre ein Neubau von nur einem Wohnhaus, welches vom Betriebsleiter bewohnt wird, leichter umzusetzen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen für das Betriebsleiterwohnhaus zu erteilen. Dem zweiten Wohnhaus könnte ebenfalls zugestimmt werden, unter der Voraussetzung, dass der Gebietscharakter (Mischgebiet) dadurch nicht kippt.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für das Betriebsleiterwohnhaus wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Fachbehörden erteilt. Das Einvernehmen für das zweite Wohnhaus wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Gebietscharakter erhalten bleibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2021 15:02 Uhr