BA Geisler und Rehm


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Eingang:        30.06.2020

Baubuch-Nr.: 079/2020

Bauvorhaben:        Errichtung eines Lagerplatzes
Bauort:        Hagenbuch 2a
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                       X nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        7/1
Gemarkung:        Hagenbuch
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung        X nicht erforderlich        (Löschwasserversorgung wird geprüft)
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung        X nicht erforderlich
Der Antragsteller hat auf dem Grundstück Fl. Nr. 7/1, Gemarkung Hagenbuch, einen Lagerplatz ohne Genehmigung errichtet. Der Platz befindet sich im Außenbereich. Eine Eingrünung des Bereiches soll gemäß eingereichtem Begrünungsplan erfolgen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Anfallende Erschließungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2021 15:02 Uhr