BA Geisler und Rehm
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 30.06.2020
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Baubuch-Nr.: 079/2020
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Bauvorhaben: Errichtung eines Lagerplatzes
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 7/1
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Gemarkung: Hagenbuch
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung X nicht erforderlich (Löschwasserversorgung wird geprüft)
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Der Antragsteller hat auf dem Grundstück Fl. Nr. 7/1, Gemarkung Hagenbuch, einen Lagerplatz ohne Genehmigung errichtet. Der Platz befindet sich im Außenbereich. Eine Eingrünung des Bereiches soll gemäß eingereichtem Begrünungsplan erfolgen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Anfallende Erschließungskosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2021 15:02 Uhr