Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1" – Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.6

Sachverhalt

Ein ortsansässiger Privatinvestor aus Roth plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich vom Ortsteil Riedersdorf der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 4,8 ha betragen und erstreckt sich auf das Flurstück mit der Flurnummer 272 der Gemarkung Lampersdorf.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1“nach § 12 BauGB für die Flurnummer 272 der Gemarkung Lampersdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2021 14:58 Uhr