19. Änderung Flächennutzungsplan (Kita Meckenhausen) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 6.4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 17.10.2019 wurde einstimmig beschlossen, dass im Ortsteil Meckenhausen eine neue Kindertagesstätte in einer Größenordnung von 2 Krippen- und 3 Regelkindergruppen gebaut werden soll.
Der Kindergarten soll auf einer städtischen Fläche am südlichen Ortsrand von Meckenhausen der Flurnummer 712/1, Gemarkung Meckenhausen, errichtet werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung am 20.05.2021 gefasst.

Nach einigen Gesprächen mit dem Landratsamt lässt sich das Bauvorhaben mittels einer Einzelbaugenehmigung realisieren. Lediglich der Flächennutzungsplan ist in einem förmlichen Bauleitplanverfahren zu ändern.

In der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein ist die Fläche mit der Flurnummer 712/1 der Gemarkung Meckenhausen als Grünfläche ausgewiesen. Die Fläche ist durch den Kindergartenneubau in eine Fläche für den Gemeingebrauch zu ändern.

Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffene Fläche ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.09.2021 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.10.2021 bis 23.11.2021.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2022 15:11 Uhr