AV Nr. 051/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Eingang:         06.04.2022

Baubuch-Nr.: 051/2022

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Bauort:        Sindersdorf, Im Öhl
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        Teilfläche Fl.Nr. 96
Gemarkung:        Sindersdorf
Bauantrag vollständig         ja         nein                X Antrag auf Vorbescheid         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist derzeit nicht gesichert
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Im Jahr 2017 gab es bereits Abstimmungen zu möglichen baulichen Erweiterungen in Sindersdorf zwischen der Stadtverwaltung und dem Landratsamt Roth. Darunter fiel auch das angefragte Baugrundstück. Das Landratsamt könnte sich dort eine Bebauung vorstellen unter der Maßgabe, dass dort die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Bislang besteht dort noch keine örtliche Satzung.
Die verkehrsmäßige Erschließung und die Abwasserbeseitigung sind gesichert. Die Wasserversorgung ist bislang noch nicht gesichert, wäre aber baulich umsetzbar. Hierzu liegen die Versorgungsleitungen im Kreuzungsbereich zur Staatsstraße. Die Kosten müssen durch den Bauwerber übernommen werden.
Aufgrund der fehlenden bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten wird empfohlen, dass gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Stadt Hilpoltstein wird den Flächennutzungsplan in diesem Bereich entsprechend anpassen. Die Erschließungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2022 09:26 Uhr