AV Nr. 051/2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 06.04.2022
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Baubuch-Nr.: 051/2022
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Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
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Bauort: Sindersdorf, Im Öhl
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: Teilfläche Fl.Nr. 96
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Gemarkung: Sindersdorf
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Bauantrag vollständig ja nein X Antrag auf Vorbescheid isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist derzeit nicht gesichert
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Im Jahr 2017 gab es bereits Abstimmungen zu möglichen baulichen Erweiterungen in Sindersdorf zwischen der Stadtverwaltung und dem Landratsamt Roth. Darunter fiel auch das angefragte Baugrundstück. Das Landratsamt könnte sich dort eine Bebauung vorstellen unter der Maßgabe, dass dort die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Bislang besteht dort noch keine örtliche Satzung.
Die verkehrsmäßige Erschließung und die Abwasserbeseitigung sind gesichert. Die Wasserversorgung ist bislang noch nicht gesichert, wäre aber baulich umsetzbar. Hierzu liegen die Versorgungsleitungen im Kreuzungsbereich zur Staatsstraße. Die Kosten müssen durch den Bauwerber übernommen werden.
Aufgrund der fehlenden bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten wird empfohlen, dass gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Stadt Hilpoltstein wird den Flächennutzungsplan in diesem Bereich entsprechend anpassen. Die Erschließungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.05.2022 09:26 Uhr