BA Nr. 125/2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 22.11.2022
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Baubuch-Nr.: 125/2022
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Bauvorhaben: Neubau eines Wohnheims für 24 Menschen mit Behinderung
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 570/8
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Bauvorhaben war Teil eines Masterplans, dem im Bauausschuss am 11.11.2019 zugestimmt wurde. Die eingereichte Planung entspricht dem damaligen Konzept.
Die Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen; die Planung enthält zwölf Fahrradstellplätze.
Die Senkrechtparker entlang des ausgebauten öffentlichen Feldwegs müssten laut Satzung über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt erreicht werden können. Sie sind nicht der beantragten Nutzung zuzuordnen, sondern dienen der Kompensation eines erhöhten Stellplatzbedarfs bei Veranstaltungen, sowie der Nähe zur Gärtnerei und dem Bauernhof. Zur Schonung von Grund- und Boden könnte einer Abweichung zugestimmt werden, da die Vorgabe der Satzung zu einem erhöhten Flächenverbrauch führen würde. Um die Stellplatzanlage aufzulockern, sollte sie mit Baumscheiben durchgrünt werden. Als Befestigung kommt Rasenfugenpflaster zur Anwendung. Die Stellplätze ragen auf das Grundstück des öffentlichen Feldwegs.
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft auf dem Baugrundstück eine öffentliche Wasserversorgungsleitung. Diese ist dinglich zu sichern und die Vorgaben des Wasserversorgers bei der Bebauung des Grundstücks zu beachten.
Erschließungskosten müssen durch die Antragstellerin getragen werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird mit der Abweichung von der Stellplatzsatzung zur Befahrung der Senkrechtparker (Stellplatzanlage) ohne eine gemeinsame Zu- und Abfahrt erteilt. Die Senkrechtparker sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Die öffentliche Wasserversorgungsleitung ist dinglich zu sichern und die Vorgaben des Wasserversorgers bei der Bebauung des Grundstücks zu beachten. Die Erschließungskosten müssen durch die Antragstellerin getragen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2022 14:11 Uhr