BA Nr. 053/2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Stadtrates, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 17.07.2023
|
Baubuch-Nr.: 053/2023
|
Bauvorhaben: Neubau eines 7- Familienhauses, Energieeffizienz, Sanierung und Dachgeschossumbau
|
Bauort: Wolfsteiner Straße 1
|
Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
|
|
|
Bauantrag vollständig ja X nein formloser Antrag isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
|
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja X nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar X ja nein
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
Der über den Grundschutz hinausgehende Löschwasserbedarf ist im Sinne des Objektschutzes durch den Antragsteller zu gewährleisten.
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
|
Das geplante 7- Familienhaus, sowie die Aufstockung des vorhandenen Mehrfamilienhauses um ein Regelgeschoss, fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind allerdings Differenzen zur umgebenden Bebauung feststellbar. Das Gebäude ist mit vier Regelgeschossen geplant. In der Umgebung sind Häuser mit maximal zwei Regelgeschossen und Dachgeschossen vorhanden. Die Gebäude würden einen Fremdkörper in der Umgebung darstellen. Das beantragte Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht ein. Die Nachweise von Grund- und Geschossflächenzahl sind den Bauvorlagen nicht beigefügt.
Der Neubau und die Aufstockung alleine lösen einen Stellplatzbedarf von 14 Stück für Pkw und 18 Stück für Fahrräder aus. Die vorhandenen neun Wohnungen im Bestandsgebäude sind zeichnerisch nicht nachgewiesen; ein rechnerischer Stellplatznachweis fehlt bislang gänzlich. Die Stellplätze sind nicht über eine gemeinsame Zu- bzw. Abfahrt anfahrbar und entsprechen somit nicht den Vorgaben der Satzung.
Der Entwurfsverfasser gibt an, dass hinsichtlich der Löschwasserversorgung ein Grundschutz von 96,0 cbm/h auf zwei Stunden gegeben ist. Dieser ist aber laut Löschwasserauskunft unserer Wasserversorgung nicht vorhanden. Demnach muss der über den Grundschutz hinausgehende Löschwasserbedarf im Sinne des Objektschutzes durch den Antragsteller gewährleistet werden.
Es wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
|
Datenstand vom 30.08.2023 09:54 Uhr