Vorhaben: Kanalsanierung im Ortsteil Zell
Nördlicher Teil, Los 01, Bezirk H
Ausschreibung: beschränkt nach VOB
Submission: Dienstag, 09.06.2015, 11 Uhr
Mitte Mai 2015 wurden die Bauarbeiten für den Neubau des Mischwasserkanals DN 1.000 im nördlichen Teilbereich des Ortsteiles Zell in Absprache mit dem Stadtbauamt Hilpoltstein beschränkt gemäß VOB, Teil A ausgeschrieben.
Die ausgeschriebenen Arbeiten im Los 01 umfassen den Neubau verschiedener Kanalhaltungen DN 1.000 im nördlichen Ortsbereich von Zell (Bereich H) sowie im anschließenden Wiesengrund. Darüber hinaus wird eine Haltung DN 200 des Schmutzwasserkanals in Richtung des Spotheimes mit der Querung der "Kleinen Roth" ausgetauscht. Im Zuge der Kanalbauarbeiten wird zusätzlich ein Kabelrohrsystem für eine spätere Verlegung des Lichtwellenleiters aufgebaut.
Am 20.05.2015 wurden an 8 örtliche und überregionale Fachfirmen die Verdingungsunterlagen verschickt.
Zur Angebotseröffnung, die am 09.06.2015 beim Stadtbauamt Hilpoltstein stattfand, lagen 5 Hauptangebote und kein Nebenangebot vor.
Die Firma Krätzer, Heideck sagte schriftlich wegen Arbeitsüberlastung ab.
Die Firmen Fiegl, Pleinfeld und Strabag, Regensburg gaben kein Angebot ab.
Nach formaler und rechnerischer Prüfung der wertbaren Hauptangebote ergibt sich folgender günstigster Bieter:
Fa. Markgraf, Weiden 349.989,53 € (brutto)
Folgende Firmen haben außerdem teilgenommen:
Fa. Hirschmann, Treuchtlingen
Fa. Kreichauf, Eysölden
Fa. Kollmer, Kirchenthumbach
Fa. Klebl, Neumarkt
Es wurden keine Nebenangebote abgegeben.
Gemäß der Kostenberechnung sind für den ausgeschriebenen Umfang des Kanal- und Stra-ßenbaus Kosten in Höhe von ca. 302.000,- € angesetzt. Für den Aufbau des LWL-Leerrohrsystems ergeben sich auf der Basis einer überschlägigen Kostenschätzung Kosten von ca. 3.000,- € brutto (einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten). Hierdurch ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 305.000,- €.
Das Angebot der Fa. Markgraf, Weiden liegt somit ca. 15 % über dem veranschlagten Bereich.
Aufgrund der zahlreichen Absagen und der derzeitigen Auslastung der Baufirmen sind durch die Aufhebung des Vergabeverfahrens sowie einer erneuten Ausschreibung voraussichtlich keine wirtschaftlichen Vorteile zu erzielen.