Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 12.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 12.11.2015 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 23.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meckenhausen 4 „Erweiterung des Baugebietes 2“ beschlossen. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Um hier die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist der FNP entsprechend zu ändern. Ein entsprechendes Schreiben vom LRA Roth liegt diesbezüglich bereits vor. 

Im Zuge dieser Änderung werden die noch ausstehenden verschiedenen redaktionellen Änderungen/Anpassungen, welche das Stadtgebiet betreffen (siehe hierzu Sitzungsprotokoll v. 17.09.2015), mit durchgeführt.

Eine Übersicht der betreffenden Änderungsbereiche ist nachfolgend aufgeführt:
1.        Aktualisierung "Gredl"-Bahnstrecke
2.        Anpassung Umgriff Bahnhof mit Bebauungsplan Nr.14
3.        Anpassung an Bebauungsplan Nr. 13 (Rasthof im Gewerbegebiet)
4.        Änderungen im Bebauungsplan Nr. 18 Falkenhorst
5.        Änderungen im Bebauungsplan Nr. 12 Über dem Rothsee
6.        Anpassung Bebauungsplan Heuberg
7.        Friedhof Heuberg
8.        Anpassung an Bebauungsplan Nr. 19 Gänsbachtal
9.        Anpassung an Bebauungsplan Nr. 24 Dorotheenhöhe
10.        Aufnahme Kinderhaus als Gemeinbedarfsfläche
11.        Aufnahme BHKW Südwärme als Fläche für die Versorgung
12.        Aufnahme Bebauungsplan Meckenhausen 4
13.        Aufnahme bestehende Bebauung Marquardsholz
14.        redaktionelle Änderungen wie z. B. Aktualisierung Biotopkartierung und Grenzen der Wasserschutzgebiete
15.        Nachqualifizierte Bodendenkmale aufnehmen
16.        Flächen für die Abwasserentsorgung z. B. Mörlach aufnehmen
17.        Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Sandabbau einarbeiten
18.        Aufnahme der bestehenden Bebauung Bischofsholz

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
i. S. d. § 2 (1) BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2015 17:22 Uhr