Antrag des Stadtrats Peter Hufe auf Niederlegung des Stadtratsmandats
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Sitzung des Stadtrates, 10.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stadtrat Peter Hufe hat am 18.11.2015 einen Antrag auf Niederlegung seines Stadtratsmandats gestellt. Als Grund gibt er an, dass wegen seiner Tätigkeit als Verwaltungsrat beim Bayerischen Rundfunk eine kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung als Stadtrat nur eingeschränkt möglich wäre.
Auszug aus der Bayerischen Gemeindeordnung:
Art. 19 GO – Ehrenamtliche Tätigkeit
(1) 1Die Gemeindebürger sind zur Übernahme gemeindlicher Ehrenämter verpflichtet. 2Sie können nur aus wichtigem Grund die Übernahme von Ehrenämtern ablehnen oder ein Ehrenamt niederlegen. 3Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann. 4Wer ohne wichtigen Grund die Übernahme eines Ehrenamts ablehnt oder ein Ehrenamt niederlegt, kann mit Ordnungsgeld bis zu fünfhundert Euro belegt werden.
Beschluss
Der Stadtrat erkennt die im Antrag genannten Gründe als wichtigen Grund im Sinne des Art. 19 BayGO an und stimmt der Niederlegung des Stadtratsmandats des Herrn Peter Hufe zum 10. Dezember 2015 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2016 11:28 Uhr