Steuerliche Abschlüsse für die Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Stadtrates, 18.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 67. Sitzung des Stadtrates 18.01.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Unterlagen für den steuerlichen Jahresabschluss 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) für die wirtschaftliche Einheit Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage werden dem Stadtrat in der Sitzung durch Dr. Riedl zur Beschlussfassung vorgestellt.

Informationen zu den Abschlüssen

1. Rechnerischer Wasser- und Wärmeverlust
Der rechnerische Wasserverlust beträgt 1,1 % (Vorjahr 1,9 %). Er ist damit weiterhin insgesamt als sehr niedrig zu bezeichnen.

Der Wärmeverteilungsverlust liegt bei 15,1 % (Vorjahr 27,8 %), und ist nach der deutlichen Reduzierung jetzt als durchschnittlich zu beurteilen.

2. Jahresergebnis

a) Wasserversorgung
Das deutlich schlechtere Ergebnis (Verlust 177 TEUR gegenüber + 48 TEUR im Vorjahr) entstand im Wesentlichen bei unterschiedlicher Entwicklung der einzelnen Posten durch höhere Fremdleistungen vor allem als Folge der Brunnenregenerierung (VII, VIII, X).
In Anbetracht der Ausgaben für die Netzsanierungen und der Abschreibung/ Verzinsung für das neue Wasserwerk wird mit einem hohen Gebührenniveau in den kommenden Jahren zu rechnen sein.

b) Nahwärmeversorgung
Das Ergebnis der Nahwärmeversorgung hat sich von - 37 TEUR auf – 17 TEUR verbessert. Ursächlich dafür ist im Wesentlichen der niedrigere Wärmeverteilungsverlust.

c) Photovoltaik
Die PV-Anlage hat einen Gewinn von 5 TEUR (Vorjahr 4 TEUR) erzielt, was bei Anschaffungskosten von 75 TEUR als gut zu bezeichnen ist.

3. Interne Verzinsung
Die Zinssätze für die interne Verzinsung der Wasser- bzw. Nahwärmeversorgung der Stadt Hilpoltstein wurden 2022 unverändert mit 0,9 % bzw. 0 % für Soll/Habenzinsen festgesetzt. Die Verzinsung für das Jahr 2023 wird mit dem steuerlichen Abschluss 2023 der Marktlage angepasst.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die steuerlichen Abschlüsse 2022 für die wirtschaftliche Einheit Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage gemäß den vorgestellten Unterlagen (Anlage zur Niederschrift).
Das Jahresergebnis 2022 ist, wie auch künftig erzielte Jahresverluste, auf neue Rechnung vorzutragen. Zukünftig erzielte Jahresüberschüsse sind der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Der Beschluss für den Ausweis des Jahresüberschusses gilt bis auf Widerruf auch für die folgenden Geschäftsjahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 15:29 Uhr