Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 207 der Gemarkung Jahrsdorf, Typ Enercon E175 EP5


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Stadtrates, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 78. Sitzung des Stadtrates 25.07.2024 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

Auf der Fläche Fl.Nr. 207 der Gemarkung Jahrsdorf wurde ein Vorbescheid nach §9 Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Neugenehmigung einer Windkraftanlage in der Gemarkung Jahrsdorf gestellt. 
Durch den Vorbescheid soll über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden.

Der geplante Anlagenstandort befindet sich westlich der Ortschaft Jahrsdorf auf landwirtschaftlich genutzter Fläche.

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Um diesem Bereich befindet sich allerdings das rechtsgültig ausgewiesene Windvorranggebiet WK 12 des Regionalplans der Region Nürnberg. 
Daten der Regionalplanung, einem Instrument der Raumordnung, werden unter dem Aspekt der Überörtlichkeit erfasst.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Vorrangfläche des Regionalplans nicht flächenscharf darstellen lässt.

Die Fläche auf der die Anlage errichtet werden soll, liegt außerhalb des Umgriffs der Sondergebietsfläche im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein, allerdings innerhalb des Bereichs des Windvorranggebietes WK 12 des Regionsplans.

Technische Daten
Typ
Enercon E175 EP5
Leistung
6,0 MW
Rotordurchmesser
175 m
Nabenhöhe
162 m
Gesamthöhe
249,5 m

Auf dem benachbarten Grundstück mit der Fl.Nr. 211/1 wurde ein alternativer Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage gestellt. Diese Planung steht in Konkurrenz zu der Planung der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 207. Aufgrund der räumlichen Nähe kann nur eine Anlage errichtet werden. Derzeit laufen alle Verfahren parallel, um die Genehmigungsfähigkeiten der jeweiligen Anträge zu prüfen.

Der weitere in dieser Sitzung zu behandelnde Vorbescheid wurde vom selben Antragsteller eingereicht. Es handelt sich hierbei um eine Alternativplanung für die Errichtung eines anderen Anlagentyps. Im Falle einer Genehmigung kann nur eine Anlage auf der Fläche errichtet werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Datenstand vom 02.10.2024 16:03 Uhr