Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Rothsee - 9. Änderungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
83. Sitzung des Stadtrates, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes Rothsee.
Der Zweckverband Rothsee beabsichtigt mit der im Entwurf beigefügten 9. Änderungssatzung die bestehende Verbandssatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 29.11.2006 zu ändern.
Wesentliche Punkte der Änderung sind die Festschreibung der bereits in der Vergangenheit geleisteten (jährlichen) Beteiligung an den Unterhaltskosten eines P+R Parkplatzes im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Rothsee, sowie an der ebenfalls jährlich geleisteten Beteiligung an den Personal- und Betriebskosten der durch den Landesbund für Vogelschutz betriebenen Umweltstation in den Verbands-aufgaben (§ 4 Verbandssatzung), sowie der hierfür lt. Beschlusslage gültigen Umlagesätze in § 27 der Verbandssatzung.
Die beabsichtigte Änderung bzw. Ergänzung dieser beiden Angelegenheiten in § 4 Abs. 2 Nr. 2 b (P+R-Parkplatz) und § 4 Abs. 4 Nr. 2 a (Umweltstation) der Verbandssatzung bedürfen gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) dem Einverständnis der betroffenen Verbandsmitglieder.
Die übrigen beabsichtigten Änderungen liegen in der Entscheidungsbefugnis der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rothsee und bedürfen keiner darüber hinausgehenden Zustimmung des zuständigen Gremiums der Verbandsmitglieder.
Der Entwurf der 9. Änderungssatzung wurde durch die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde des Zweckverbandes vorab geprüft. Die Regierung hat die Genehmigung der Satzungsänderung in Aussicht gestellt.
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein stimmt den beabsichtigten Änderungen in § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Rothsee zu. (9. Änderungssatzung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.01.2025 17:34 Uhr