BA Nr. 004/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:         18.01.2024

Baubuch-Nr.: 004/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und Renovierung der beiden best. Häuser
Bauort:        Freystädter Straße 13 + 15
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        499/4, 499/7, 499/8
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet/ Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche (über Privatweg)      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohnungen. Die angrenzenden Bestandshäuser werden renoviert und beherbergen dann ebenfalls jeweils 3 Wohneinheiten. Die 3 angegebenen Baugrundstücke werden zu einem verschmolzen. Die bestehende Zufahrt über den Privatweg wird verlegt und erschließt somit alle 3 Wohnhäuser. Der rechnerische Stellplatznachweis ist noch nachzureichen. Die 15 nachgewiesenen Stellplätze dürften aber wohl ausreichen, da für die bereits bestehenden Wohnung ein Altbestand anzurechnen ist. 
Das Grundstück befindet sich außerhalb des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“. Zu dem Vorhaben wurde vor einigen Monaten schon Kontakt mit der Bauverwaltung aufgenommen und eine eventuelle Aufnahme der Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Büro Markert erörtert. Von einer Einbeziehung dieser Baugrundstücke und der unmittelbaren Umgebung wurde jedoch abgesehen, da die bestehenden Gebäude städtebaulich nicht charakteristisch für den Geltungsbereich sind und in vielerlei Festsetzungen als Ausreißer gewertet werden müssten.

Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Bebauung zugestimmt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2025 10:05 Uhr