BA Nr. 058/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 19.06.2024
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Baubuch-Nr.: 058/2024
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Bauvorhaben: Errichtung einer Lager - und Produktionshalle mit Verwaltung
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Bauort: Edisonstraße 4
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 154/1
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Gemarkung: Hofstetten
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Am Kränzleinsberg Nr. 8-3
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Gebietsart nach BauNVO Gewerbegebiet
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Überschreitung der max. Wandhöhe auf einer Breite von 6 Metern - Überschreitung der nördlichen Baugrenze/ Baumfallschutzabstand durch Fluchttreppe
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem X Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Laut Betriebsbeschreibung ist an diesem Standort künftig die Entwicklung und Fertigung von Pumpen vorgesehen. Es wird mit insgesamt ca. 80 Mitarbeitern geplant.
Das außenliegende Fluchttreppenhaus als zweiter baulicher Rettungsweg überschreitet in der nordöstlichen Ecke des Grundstückes die Baugrenze um 2,01-2,24m auf einer Länge von 4,40m.
Der Befreiung zur Überschreitung der nördlichen Baugrenze kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Der Überschreitung der Baumfallgrenze kann vorbehaltlich der positiven Beurteilung durch die zuständige Fachstelle zugestimmt werden.
Die maximale Wandhöhe/ Attikahöhe wird im Bereich des hinteren Brandabstandes zwischen den Gebäuden an der Halle auf einer Länge von 6,04m um 0,44m überschritten.
Die Befreiung zur Überschreitung der max. Wandhöhe durch die Attika in einem Abschnitt von ca. 6 Metern ist aufgrund der Weiterführung der Brandwand mindestens 50cm über die Dachhaut notwendig. Dieser Bereich ist von der Straße aus nicht einsehbar. Einer Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Laut Stellplatznachweis werden ausreichend Stellplätze vorgesehen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 10:12 Uhr