BA Nr. 072/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 26.07.2024
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Baubuch-Nr.: 072/2024
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Bauvorhaben: Errichtung von 2 freistehenden, unbeleuchteten Plakatanschlagtafeln
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 395/0
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Das Baugrundstück wurde in den letzten Jahren als Teil des innerstädtischen Grünzuges bei der Beantragung von Bauvorhaben als Außenbereich im Innenbereich angesehen und Bauvorhaben deshalb auch immer abgelehnt. Es ist laut Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen, eine Bebauung würde somit öffentliche Belange beeinträchtigen. Es ist zu befürchten, dass die Genehmigung der Werbeanlagen künftig weitere Bauanträge nach sich ziehen könnte. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Grundstück auch weiterhin von jeglicher Bebauung freigehalten werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
Datenstand vom 17.01.2025 10:13 Uhr