Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  86. Sitzung des Stadtrates, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 25.03.2021 bzw. 16.09.2021, 24.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße/Freystädter Straße“ beschlossen.

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Sitzung am 30.03.2023 beschlossen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).

Die während der Auslegungsfrist von 16.05.2023 bis 21.07.2023 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Weiterhin wird die entsprechend angepasste Entwurfsplanung vom Planungsbüro Projekt 4 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt.

Beschluss

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung wird für die öffentliche Beteiligung und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2025 08:44 Uhr