35. Änderung Flächennutzungsplan (BG Meckenhausen Nr. 5) - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
86. Sitzung des Stadtrates, 16.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der aktuellen Planungen des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ wird es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein in diesem Bereich anzupassen.
Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht für die Fl.Nr. 724, 724/3, 724/8, 725, 726, 726/3, 726/4 Gemarkung Meckenhausen kein Baurecht für eine Wohnbebauung vor. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen derzeit als landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. im Bereich des Hackenbachs als Biotope sowie als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.
Bebauungspläne sind gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.
Vorgesehen ist, das Gebiet im Flächennutzungsplan künftig als Wohnbaufläche darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“, der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffenen Flächen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Lageplan anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des im Lageplan gekennzeichneten Flächenumgriffs in Meckenhausen. Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2025 08:44 Uhr