Grundschule Hilpoltstein - Beratung über die Sportstättenplanung am Gelände der Grundschule Hilpoltstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  88. Sitzung des Stadtrates, 13.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 88. Sitzung des Stadtrates 13.02.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im vergangenen Haushaltsjahr standen an der Grundschule in Hilpoltstein die Planungen für eine neue Sporthalle mit integriertem Lehrschwimmbecken zur Schulnutzung im Fokus. Der Gebäudekomplex wurde als Ersatzbau für das aktuell bestehende, in die Jahre gekommene Lehrschwimmbecken samt bestehender Turnhalle, neu geplant. Die Nutzung des Lehrschwimmbades ist in erster Linie für den Schulsport ausgerichtet.

Aufgrund der schwierigen finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hilpoltstein wurde das Thema eines möglichen Neubaus Lehrschwimmbecken/Hallenbad bei der Haushaltsaufstellung 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung 2025 – 2027 in die Zeitschiene 2027 ff „verschoben“.

In den Haushaltsansätzen 2024 – 2027 sind für „Erneuerung Sporthalle Grundschule“ 8 Mio. € und für „Erweiterung Grundschule Hilpoltstein“ 1,5 Mio. € vorgesehen.

Aufgrund der zu erwartenden Baukosten und der damit verbundenen Schwellenwerte werden für die Objektplanung, die Projektantenleistungen und der Tragwerksplanung Ausschreibungen mittels eines VgV-Verfahrens notwendig.

Im Rahmen der geplanten Ausschreibung für das Projekt an der Grundschule Hilpoltstein sind die künftigen Rahmenbedingungen, primär in der Projektbeschreibung und deren Umfang, festzulegen um einen transparenten und fairen Vergabeprozess zu gewährleisten. Ziel ist es, eine kosteneffiziente Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Schule gerecht wird, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen zu sprengen. 

Im Nachgang können die entsprechenden VgV-Verfahren in die Wege geleitet werden.

Zur Sitzung am 21.11.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.

Zur Sitzung am 05.12.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.

Zur Sitzung am 19.12.2024
Mit eMail vom 13.12.2024 hat sich die Regierung von Mittelfranken zur Situation an der Grundschule geäußert.

Wesentliche Aussagen sind

„Maßgebend für die genehmigungsfähigen Flächen sind die im Zeitpunkt der Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung aktuellen Schülerprognosen, um den auf Dauer notwendigen schulischen Bedarf für die Grundschule Hilpoltstein festzusetzen. Insofern handelt es sich bei den getroffenen Aussagen nur um Planungshinweise aufgrund der aktuellen Schülerprognose.“

Aufgrund der aktuellen Schülerprognose vom Oktober 2024 geht die Regierung davon aus, dass dauerhaft nur 16 Klassen an der Grundschule Hilpoltstein zu erwarten sind. Dies wirkt sich bei den genehmigungs- und förderfähigen Räumen sowohl bei den Sportstätten als auch bei den evtl. zusätzlichen Schulräumen aus. 
Anmerkung: Aktuell sind an der GS Hilpoltstein 18 Klassen untergebracht. In der schulaufsichtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2010 wurden lediglich 14 Klassen als dauerhaft zu erwarten angenommen.


Zur Sportstättensituation:

„…….. Grund- und Mittelschule haben einen Bedarf von 3 ÜE (39 Sportklassen). 2 ÜE (genehmigt für die Mittelschule) sind durch die Mehrzweckhalle abgedeckt. Somit bestünde noch ein Bedarf von 1 ÜE. Für die Grundschule ist somit grundsätzlich eine Übungseinheit genehmigungsfähig. Da die Grundschule nach der aktuellen Schülerprognose auf 16 Sportklassen zurückgeht, wäre auch bei einer isolierten Betrachtung der Grundschule nur 1 ÜE genehmigungsfähig. ……“

Zur schulischen Raumsituation:

Durch den Rückgang der Klassenzahlen werden mittelfristig im Bestandsgebäude auch wieder Flächen und Räume für die Ganztagsbildung frei, so dass die geplanten Räume für die Ganztagsbildung in der Sporthalle nicht bzw. nicht in dem Umfang benötigt würden, sondern ggf. zum Teil im Bestandsgebäude nachgewiesen werden könnten. Bei Vorliegen eines entsprechenden pädagogischen Konzeptes für eine Lernwerkstatt könnte zumindest ein Raum (z. B. C4 im EG mit 58 qm) als Lernwerkstatt genehmigt werden.

Zur Sitzung am 30.01.2025
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.

Zur Sitzung am 13.02.2025
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines VgV-Verfahrens, wobei das Architekturbüro in Leistungsphase 2 Alternativplanungen hinsichtlich Einzel- und Doppelturnhalle sowie des Standorts kalkuliert vorzulegen hat. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 07.03.2025 08:28 Uhr